Kommunale Wärmeplanung (WPG) & (GEG): So machen Sie Ihre Heizung jetzt zukunftssicher

Das Wärmeplanungsgesetz bringt eine neue Pflicht für Kommunen und damit eine neue Frage für Eigentümer: Was plant meine Stadt für mein Gebäude? Wir erklären, was hinter der kommunalen Wärmeplanung steckt und was das für Investitionsentscheidungen bedeutet.
Wer heute eine neue Heizung plant, beschäftigt sich zwangsläufig mit zwei unterschiedlichen Gesetzen: dem Gebäudeenergiegesetz (zukünftig Gebäudemodernisierungsgesetz), das konkrete Anforderungen beim Heizungstausch regelt, und dem Wärmeplanungsgesetz, das festlegt, welchen Versorgungspfad eine Kommune für ein Gebiet vorsieht. Beide beeinflussen Investitionsentscheidungen, aber auf völlig unterschiedliche Weise. Wir erklären, was der Unterschied ist und was die kommunale Wärmeplanung für Immobilieneigentümer konkret bedeutet.
WPG und GEG: Zwei Gesetze, zwei Logiken
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regeln unterschiedliche Dinge.
Das GEG richtet sich direkt an Gebäude und Heizungen und regelt konkrete Anforderungen beim Heizungstausch. Was das für Wohnungseigentümer und Immobilienunternehmen im Einzelnen bedeutet, haben wir in einem separaten Blogartikel zusammengefasst.
Das Wärmeplanungsgesetz hingegen ist ein Infrastruktur- und Planungsgesetz: Es legt fest, welchen Versorgungspfad eine Kommune für ein Gebiet vorsieht. Dabei gibt es drei grundsätzliche Richtungen:
Fernwärmeausbaugebiete, in denen ein Wärmenetz geplant oder ausgebaut wird
Wasserstoffnetzgebiete, in denen perspektivisch Wasserstoff als Energieträger vorgesehen ist
Gebiete für dezentrale Lösungen, in denen keine leitungsgebundene Versorgung geplant ist und Wärmepumpen oder andere Einzellösungen die wahrscheinliche Richtung sind
Für jeden dieser Pfade gilt eine andere Investitionslogik.
Was der Wärmeplan für Modernisierungsentscheidungen leistet – und was nicht
Die Länder sind durch das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 Wärmepläne erstellen zu lassen. Für kleinere Gemeindegebiete gilt der 30. Juni 2028 als Stichtag.
Dieser Wärmeplan soll zeigen, ob ein Gebiet künftig an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden soll, auf klimaneutrale Gase setzt oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen vorsieht. Für Immobilienbesitzer ist diese Information direkt verbunden mit ihrer Investitions- und Modernisierungsentscheidung.
Aber Vorsicht: Ein beschlossener Wärmeplan allein ist nicht dasselbe wie eine förmliche Gebietsausweisung nach § 26 WPG. Erst diese grundstücksbezogene Entscheidung legt verbindlich fest, ob ein Gebiet für den Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzen vorgesehen ist. Eigentümer sollten deshalb nicht nur fragen, ob ein Wärmeplan vorliegt, sondern ob für ihr Grundstück bereits eine förmliche Gebietsausweisung existiert.
Wichtig ist auch zu verstehen, dass der Wärmeplan keine gebäudespezifische Modernisierungsgrundlage liefert. Er beantwortet also keine Fragen wie: Wie hoch ist die tatsächliche Heizlast dieses Gebäudes? Wie effizient läuft die bestehende Anlage? Wann ist ein Tausch wirtschaftlich sinnvoll?
Diese Antworten kommen aus den Betriebsdaten der Gebäude, die im Idealfall kontinuierlich erhoben werden bzw. werden sollten.
Wie weit ist meine Kommune mit der Wärmeplanung?
Laut DENA haben am Ende des ersten Quartals 2026 rund 56 Prozent der großen Kommunen mit über 100.000 Einwohnern ihre Wärmeplanung abgeschlossen, weitere 44 Prozent befanden sich noch im Prozess. Und auch bei den mittleren Kommunen nimmt die Wärmeplanung Fahrt auf. 84 Prozent der Gemeinden mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern haben ihre Wärmeplanung begonnen oder abgeschlossen.
Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur stellt eine interaktive Karte bereit, die den Stand der kommunalen Wärmeplanung in deutschen Gemeinden zeigt, aufgeteilt in abgeschlossene Pläne, laufende Prozesse und Gemeinden ohne bekannte Informationen.
Die Karte ist direkt abrufbar unter: dena.de/infocenter/stand-der-kommunalen-waermeplanung
Was Eigentümer unabhängig vom Wärmeplan jetzt tun sollten
Wer auf einen vollständigen Wärmeplan wartet, bevor er handelt, verliert wertvolle Zeit und trifft Modernisierungsentscheidungen später auf Basis von Schätzungen statt Daten. Sinnvoller ist ein paralleles Vorgehen: den lokalen Wärmeplan aktiv verfolgen und gleichzeitig die eigene Datenbasis aufbauen.
Für Eigentümer und Portfoliohalter bedeutet das konkret:
Bestand analysieren: Welche Heizungen sind im Portfolio, wie alt, wie effizient?
Bestehende Anlagen optimieren und die gewonnenen Betriebsdaten als Planungsgrundlage für anstehende Modernisierungen nutzen.
Modernisierungszyklus mit der lokalen Wärmeplanung abstimmen, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen ist.
Der Wärmeplan zeigt die Richtung der Modernisierung. Die Betriebsdaten des eigenen Gebäudes hingegen entscheiden, welcher Weg dorthin wirtschaftlich sinnvoll ist. Wer beides zusammenführt, trifft Investitionsentscheidungen auf einer Grundlage, die trägt.
Unabhängig davon, welchen Pfad Ihre Stadt einschlägt: Wir sorgen dafür, dass Ihre Heizungsanlage schon jetzt das Maximum an Effizienz herausholt. Lassen Sie uns Ihre Heizung optimal auf die Zukunft vorbereiten – kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch oder fordern Sie direkt Ihr individuelles Optimierungsangebot an.

